Urteil
Berufliche Umschulung nach Kfz-Unfall: Risiko der Beurteilung der Erfolgsaussichten

Gericht:

OLG Jena 4. Zivilsenat


Aktenzeichen:

4 U 1350/98


Urteil vom:

31.03.1999


Grundlage:

  • BGB § 249 |
  • BGB § 842

Leitsätze:

Der Schädiger kann vom Geschädigten in der Regel den Abbruch einer aufgenommenen Umschulungsmaßnahme nicht allein deswegen verlangen, weil Fakten auftauchen, die nahelegen, daß konkrete Anhaltspunkte für eine Dauerbehinderung an der Ausübung des bisherigen Berufes nicht bestehen, wenn diese Anhaltspunkte und handfeste Erwartungen für eine berufliche Rehabilitation bei Fällung der Prognoseentscheidung durch den Verletzten vorlagen.

Fundstelle:

NJW-RR 1999, 1408-1410 (Leitsatz und Gründe)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KORE708319900


Informationsstand: 06.03.2000