Gesetz
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) - SGB V
Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Dritter Abschnitt: Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
SGB 5 § 111a Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen