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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag B9-2015: Kann Adipositas eine Behinderung darstellen?

Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C 354/13

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeiträge B: Arbeitsrecht

Autor/in:

Papadopoulou, Eleni

Herausgeber/in:

Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Welti, Felix [u. a.]

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2015, 6 Seiten

Jahr:

2015

Der Text ist von:
Papadopoulou, Eleni

Den Text gibt es seit:
2015

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Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge B - Arbeitsrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge B beschäftigen sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greifen zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81 SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf. Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Diskussionsgegenstand:

Die Autorin bespricht in ihrem Beitrag eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.12.2014. Der EuGH hatte dabei die Frage zu klären, ob Adipositas unter Umständen eine Behinderung im Sinne des Unionsrechts darstellen kann. Geklagt hatte ein dänischer Arbeitnehmer bzw. die für ihn handelnde Gewerkschaft, da dieser sich im Rahmen seiner Entlassung wegen seines starken Übergewichts diskriminiert fühlte. Das dänische Gericht hatte die Frage, ob das Unionsrecht ein eigenständiges Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas enthalte, dem EuGH vorgelegt. Dieser verneinte zwar ein allgemeines Diskriminierungsverbot wegen Adipositas, bestätigte aber, dass eine solche unter Umständen eine Behinderung darstellen kann. Dies gelte insbesondere dann, wenn sie eine Einschränkung mit sich bringe, die Beschäftigte an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben hindern kann und von langer Dauer ist. Insoweit falle sie unter das Diskriminierungsverbot der Richtlinie 2000/78/EG. Insgesamt begrüßt die Autorin die Entscheidung. Sie geht in ihrer Begründung insbesondere auf den Behinderungsbegriff und den Diskriminierungsschutz sowie verschiedene Folgen für die Praxis ein.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

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Referenznummer:

DVfRB1509

Informationsstand: 15.07.2015