Die Bundesregierung beantwortet die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wissen wollte, wie viele Reha-Maßnahmen im vergangenen Jahr durchgeführt wurden, was diese kosteten und wie viele Beschäftigte nach solchen Maßnahmen wieder arbeiten konnten.
Die gesetzliche Unfallversicherung betreibt seit Jahrzehnten ein umfassendes Reha-Management. Die Änderungen durch das
BTHG sind ein weiterer Anlass, die Bemühungen zur umfassenden Erkennung von Reha-Bedarfen (auch anderer Träger) zu intensivieren. Dazu werden alle vorhandenen Instrumente der
DGUV einem Screening unterzogen, ob ihnen Informationen zu weitergehenden Rehabilitationsbedarfen zu entnehmen sind. Eine besondere Bedeutung hat aus Sicht der Verwaltungen dabei der Entlassungsbericht aus der medizinischen Reha, in dem auch über bestehende Hindernisse im Heilverfahren berichtet wird. […]
Ziel der Bundesagentur für Arbeit (
BA) ist es, für die erfolgreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Reha-Bedarfe so früh wie möglich zu erkennen und aufzugreifen. Deshalb sind die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern sensibilisiert, Anhaltspunkte für mögliche Rehabilitationsbedarfe zu identifizieren und auf eine Antragstellung bei dem voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger aktiv hinzuwirken. Gemäß § 12
SGB IX sind die
BA und die Jobcenter seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten zu unterstützen. […]
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (
DRV) haben seit dem 2. Januar 2018 sowohl auf ihrer Website als auch auf den Seiten der RV-Träger vor Ort die Kontaktdaten ihrer Ansprechstellen (§ 12
SGB IX) veröffentlicht. Darüber hinaus bieten die Antragsvordrucke auf Leistungen zur Prävention die Möglichkeit, bei den Antragstellern
ggf. schon bestehende Bedarfe an Leistungen zur Rehabilitation zu identifizieren. Die Öffentlichkeitsarbeit der
DRV zum Thema "Prävention" richtet sich unter anderem an die interessierte Fachöffentlichkeit, zum Beispiel durch Vorträge bei Veranstaltungen oder Veröffentlichungen in Fachzeitschriften der Betriebs-/Werksärzte sowie der Hausärzte. Die
DRV Bund hat ferner 15.000 Haus-, Betriebs- und Werksärzte angeschrieben. Für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Träger der Krankenversicherungen liegen der Bundesregierung keine Erfahrungswerte vor. Für die Träger der Eingliederungshilfe, der Kriegsopferversorgung und -fürsorge kann die Bundesregierung nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Angaben machen.
Da die Regelungen des
BTHG zum neuen Teilhabeplanverfahren und der Leistungserbringung "wie aus einer Hand" (
SGB IX Teil 1) erst zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind, liegen der Bundesregierung noch keine trägerübergreifenden Erfahrungswerte vor. Auf Ebene der
BAR wurden bereits vielfältige Informationsangebote zur Umsetzung des neuen Rechts bereitgestellt. Diese sind auf der Internetpräsenz der
BAR abrufbar unter: www.bar-frankfurt.de/. Insbesondere wurde im Januar 2018 von der
BAR der Arbeitsentwurf einer "Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess" veröffentlicht. […]