Urteil
Die Förderung berufsvorbereitender Maßnahmen iSd AFG § 40 ist nicht auf solche in Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten beschränkt, sondern kann auch u.U. eine schulische Maßnahme betreffen

Gericht:

BSG 12. Senat


Aktenzeichen:

12/7 RAr 42/75


Urteil vom:

31.08.1976


Grundlage:

  • AFG § 40 Abs 1 Fassung 1969-06-25 |
  • AFG § 58 Abs 1 Fassung 1969-06-25 |
  • RehaAnO § 10 Nr 5 Fassung 1970-07-02 |
  • AFG § 56 S 1 Fassung 1969-06-25 |
  • BAföG § 2

Leitsatz:

1. Die Förderung berufvorbereitender Maßnahmen iS des AFG § 40 ist nicht generell auf solche Maßnahmen beschränkt, die in Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

2. Eine schulische Maßnahme dient dann der Eingliederung Behinderter iS von AReha § 10 Nr 5 ( Fassung: 1970- 07-02), wenn sie nach Lehrplan und inhaltlicher Ausgestaltung darauf ausgerichtet ist, die Behinderten soweit mit Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten, daß sie nach Abschluß der Maßnahme im Erwerbsleben einsatzfähig sind.

Referenznummer:

KSRE005510020


Informationsstand: 01.01.1990