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Arbeitserprobung & Eignungsabklärung

Entscheidungen, in denen um Berufsfindungs- bzw. Eignungsabklärungsmaßnahmen gestritten wurde.

Ziel der Eignungsabklärung (Berufsfindung) und Arbeitserprobung ist es, gemeinsam mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden die berufliche Eignung für ein bestimmtes Berufsziel und die Auswahl von erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu klären (§ 49 Absatz 4 SGB IX). Bei der Arbeitserprobung können die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden typische Tätigkeiten eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennenlernen und die eigenen Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen durch konkretes Ausprobieren der beruflichen Aufgaben herausfinden. Die Arbeitserprobungs- und Eignungsabklärungsmaßnahmen sind in der Regel den Berufsausbildungsmaßnahmen vorgeschaltet.

Urteile (17)