Rehabilitationsmaßnahmen

Entscheidungen sortiert nach strittigen Förderungsbedingungen von Rehabilitationsmaßnahmen.

Die berufliche Ausbildung von Menschen mit Behinderungen erfolgt im Rahmen der beruflichen Rehabilitation in Ausbildungseinrichtungen, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. Die Berufsausbildungen, Umschulungen oder Weiterbildungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Kooperation mit Betrieben des ersten Arbeitsmarktes ausgeführt.