Urteil
Urlaubsanspruch arbeitsunfähiger Mitarbeiter

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

9 AZR 797/98


Urteil vom:

09.11.1999


Die Tarifvertragsparteien sind nicht gehindert, abweichend von § 7 Abs. 4 BUrlG zugunsten fortdauernd arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer zu vereinbaren, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber abzugelten ist.

(Vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1998 - 9 AZR 601/96 - und vom 09.08.1994 - 9 AZR 346/92 -)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht, LASV Brandenburg, 2. Aufl., 2003

Referenznummer:

R/R1992


Informationsstand: 13.08.2004