Urteil
Assistenz: Auch zweiwöchiger Urlaub angemessen

Gericht:

SG Leipzig


Aktenzeichen:

S 4 SO 62/20


Urteil vom:

03.06.2024


Pressemitteilung:

Die Klägerin begehrte den Ersatz von Unterkunfts- und Fahrtkosten für zwei Assistenzkräfte vom Träger der Eingliederungshilfe. Die Assistenzkräfte hatten die Klägerin nacheinander in einem zweiwöchigen Sommerurlaub begleitet. Kernthema der Entscheidung war die Frage, ob die Dauer des Urlaubs angemessen war. Das SG bejahte dies mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz, wonach Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Rechtsdienst der Lebenshilfe

Pressemitteilung:

Die Klägerin begehrte den Ersatz von Unterkunfts- und Fahrtkosten für zwei Assistenzkräfte vom Träger der Eingliederungshilfe. Die Assistenzkräfte hatten die Klägerin nacheinander in einem zweiwöchigen Sommerurlaub begleitet. Kernthema der Entscheidung war die Frage, ob die Dauer des Urlaubs angemessen war. Das SG bejahte dies mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz, wonach Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist.

Referenznummer:

R/R9920


Informationsstand: 20.08.2025