Urteil
Assistenz: Auch zweiwöchiger Urlaub angemessen
Gericht:
SG Leipzig
Aktenzeichen:
S 4 SO 62/20
Urteil vom:
03.06.2024
SG Leipzig
S 4 SO 62/20
03.06.2024
Die Klägerin begehrte den Ersatz von Unterkunfts- und Fahrtkosten für zwei Assistenzkräfte vom Träger der Eingliederungshilfe. Die Assistenzkräfte hatten die Klägerin nacheinander in einem zweiwöchigen Sommerurlaub begleitet. Kernthema der Entscheidung war die Frage, ob die Dauer des Urlaubs angemessen war. Das SG bejahte dies mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz, wonach Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist.
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Rechtsdienst der Lebenshilfe
R/R9920
Informationsstand: 20.08.2025