Urteil
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

9 AZR 746/93


Urteil vom:

21.02.1995


Grundlage:

Die Ungewissheit über das Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 SchwbG kann die Übertragung des Zusatzurlaubs nach § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT bis zum 30. April des Folgejahrs nicht bewirken.

(abgedruckt in BB 1995, 1801)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Behindertenrecht 06/1995

Referenznummer:

R/R0269


Informationsstand: 13.10.1995