Urteil
Schwerbehindertenvertretung in gemeinsamen Einrichtungen
Gericht:
ArbG Berlin
Aktenzeichen:
60 BV 15435/18
Urteil vom:
06.11.2019
ArbG Berlin
60 BV 15435/18
06.11.2019
Eine Arbeitnehmerin, die einer gemeinsamen Einrichtung ("Jobcenter") nach § 44g Abs. 1 SGB II zugewiesen ist, kann nicht in die Schwerbehindertenvertretung der Dienststelle, die die Zuweisung an die gemeinsame Einrichtung vorgenommen hatte, gewählt werden. Ihr fehlt das passive Wahlrecht, denn sie ist der Dienststelle nicht im Sinne von 177 § Abs. 3 S. 1 HS. 1 SGB IX angehörig.
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
RP Reha Recht und Praxis der Rehabilitation
R/R8538
Informationsstand: 14.07.2020