Gesetz
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen - SchwbVWO

SchwbVWO Inhaltsübersicht

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 als Wahlordnung Schwerbehindertengesetz (SchwbWO) (BGBl. I. S. 811)

geändert durch Artikel 54 des Gesetzes Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046),
geändert durch Artikel 19 Absatz 21 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 3234),
geändert durch Artikel 13b des Teilhabestärkungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1387),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der ersten Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen vom 18.03.2022 (BGBl I. S. 477).

INHALTSÜBERSICHT:

Erster Teil:

Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen

Erster Abschnitt:

Vorbereitung der Wahl

§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 3 Liste der Wahlberechtigten
§ 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 5 Wahlausschreiben
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
§ 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen

Zweiter Abschnitt:

Durchführung der Wahl

§ 9 Stimmabgabe
§ 10 Wahlvorgang
§ 11 Schriftliche Stimmabgabe
§ 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 13 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 15 Bekanntmachung der Gewählten
§ 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds

Dritter Abschnitt:

Vereinfachtes Wahlverfahren

§ 18 Voraussetzungen
§ 19 Vorbereitung der Wahl
§ 20 Durchführung der Wahl
§ 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds


Zweiter Teil:

Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen

§ 22 Wahlverfahren


Dritter Teil:

Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen

§ 23 Wahlverfahren


Vierter Teil:

Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter

§ 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen der Richter und Richterinnen
§ 25 Durchführung der Wahl
§ 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
§ 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen


Fünfter Teil:

Schlussvorschriften

§ 28 (weggefallen)
§ 29 Inkrafttreten

Informationen über dieses Gesetz

Stand:

02.06.2021

Quelle:

JURIS-GmbH

Hinweis:

Eine Gesamtausgabe der SchwbVWO zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/index.html

Einen Fachbeitrag zur Wahl der SBV finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Dis...

Eine Zusammenfassung der Diskussion im Forum "Fragen - Meinungen - Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht" (19. Juni bis 11. Juli 2018) zu Fragen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Di...

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Schlagworte:

Referenznummer:

R/RVWO00