Urteil
Zur Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten - Zuständigkeit der Fachkammern der Verwaltungsgerichte bei Wahlanfechtung - förmliches Wahlverfahren

Gericht:

BVerwG 6. Senat


Aktenzeichen:

6 P 14/81


Urteil vom:

29.04.1983


Grundlage:

Leitsatz:

1. Der Antrag auf Durchführung des förmlichen Wahlverfahrens bei der Wahl des Hauptvertrauensmannes der Schwerbehinderten kann durch jeden Wahlberechtigten noch im Verlauf der Versammlung nach SchwbWO § 20 Abs 3 gestellt werden.

Orientierungssatz:

1. Für die Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten sind die Fachkammern ( Fachsenate) der Verwaltungsgerichte zuständig - BPersVG § 83 Abs 1.

Rechtszug:

vorgehend VG Köln 1980-06-23 PVB 25/78
vorgehend OVG Münster 1981-06-16 CB 20/80

Referenznummer:

WBRE113938300


Informationsstand: 01.01.1990