Urteil
Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Schwerbehindertenvertrauensmann - Voraussetzungen eines Freistellungsanspruches hinsichtlich der Anwaltskosten - Rechtsweg zum Verwaltungsgericht bei Streit um die Kostenerstattung

Gericht:

VGH München 18. Senat


Aktenzeichen:

18 P 92.3526


Urteil vom:

17.03.1993


Grundlage:

Leitsatz:

1. Beauftragt ein Schwerbehindertenvertrauensmann in dieser Eigenschaft einen Rechtsanwalt mit der Einleitung eines fachgerichtlichen Beschlußverfahrens, so gelten für die Frage einer Erstattung der so entstandenen Rechtsanwaltskosten nach § 26 Abs 8 Satz 1 SchwBG (SchwbG) dieselben Grundsätze, wie sie für Personalräte zu § 44 Abs 1 S 1 BPersVG entwickelt worden sind (Vergleiche BVerwG, 1992-03-09, BVerwGE 90, 76).

2. Der Rechtsweg führt in solchen Angelegenheiten zu den Fachgerichten für Personalvertretungssachen.

Rechtsweg:

VG Ansbach 28.09.1992 - AN 7 P 92.00682

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE108489300


Informationsstand: 31.07.1993