Urteil
BetrVG: Berechtigung zur Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrates

Gericht:

LAG Frankfurt


Aktenzeichen:

Ta BV 13/73


Urteil vom:

23.10.1973


Grundlage:

Leitsatz:

1. Hat der von den Schwerbeschädigten zu ihrem Vertrauensmann gemäß SchwbG § 13 Gewählte im Betrieb die Funktion eines leitenden Angestellten, ist er nicht berechtigt, gemäß BetrVG § 32 an den Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE092471010


Informationsstand: 01.01.1990