Urteil
Teilnahmerecht des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen

Gericht:

VG Oldenburg


Aktenzeichen:

PL 3/81


Urteil vom:

24.02.1981


Grundlage:

Sonstiger Orientierungssatz:

1. Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten ist berechtigt, an allen Sitzungen des Personalrates ohne Einschränkung, dh auch während der Beschlußfassung, teilzunehmen.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE000678200


Informationsstand: 01.01.1990