Urteil
Teilnahme des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten an den Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gemäß § 74 Abs 1 BetrVG

Gericht:

LAG Hamm


Aktenzeichen:

12 TaBV 92/81


Urteil vom:

04.11.1981


Grundlage:

Leitsatz:

1. Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten ist nur dann berechtigt, beratend an den Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gemäß § 74 Abs 1 BetrVG teilzunehmen, wenn diese im Rahmen von Sitzungen des Betriebsrats oder des mit der Wahrnehmung der Besprechungen beauftragten Betriebsausschusses stattfinden. Erfolgen diese Besprechungen außerhalb von Sitzungen lediglich mit einigen Mitgliedern des Betriebsrats, so besteht kein Teilnahmerecht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten.

Orientierungssatz:

1. Mit Rechtsbeschwerde angefochten (6 ABR 75/81).

Rechtszug:

vorgehend ArbG Bochum 1981-04-24 1 BV 1/81
nachgehend BAG 1984-01-19 6 ABR 75/81

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE162570402


Informationsstand: 01.01.1990