Urteil
Wirtschaftsausschusssitzung - Teilnahmeanspruch des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

Gericht:

ArbG Heilbronn 2. Kammer


Aktenzeichen:

2 BV 11/83c


Urteil vom:

10.11.1983


Grundlage:

Leitsatz:

1. Da der Wirtschaftsausschuß ein Ausschuß des Betriebsrats ist, hat der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gem § 32 BetrVG und § 22 Abs 4 Satz 1 SchwbG Anspruch auf beratende Teilnahme an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE172470733


Informationsstand: 01.01.1990