Urteil
Seminarteilnahme mittels einstweiliger Verfügung

Gericht:

LAG Frankfurt


Aktenzeichen:

9 TaBVGa 114/04


Urteil vom:

19.08.2004


Die Teilnahme an einer erforderlichen Schulungsveranstaltung kann im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

der betriebsrat 04/2005

Referenznummer:

R/R2130


Informationsstand: 11.07.2005