Schulungsbedarf der SBV / Teilnahmerecht an Seminaren / Seminarkosten
Entscheidungen, in denen um die Freistellung der Mitglieder der SBV für die Teilnahme an Schulungen oder um die Übernahme der Kosten der Weiterbildungsseminare gestritten wurde.
Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen befreit, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) erforderlich sind. Die entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.
Urteile (28)
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1 Schulungskosten - Büropersonal der Schwerbehindertenvertretung - Teilnahme an datenschutzrechtlichem Seminar
Gericht und Aktenzeichen: LAG Berlin-Brandenburg 26. Kammer — 26 TaBV 751/22 — 03.11.2022 -
2 Recht auf Teilnahme der stellvertretenden Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einer Schulungsmaßnahme "BEM III"
Gericht und Aktenzeichen: ArbG Kaiserslautern 3. Kammer — 3 BV 14/20 — 06.10.2020 -
3 Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson der Schwerbehinderten - Schulung - subjektive Erforderlichkeit
Gericht und Aktenzeichen: LAG Berlin-Brandenburg 24. Kammer — 24 TaBV 817/19 — 30.09.2020 -
4 Besuch einer Fachmesse als "erforderliche" Teilnahme an einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung i. S. d. § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Gericht und Aktenzeichen: ArbG Berlin 51. Kammer — 51 BV 6433/19 — 28.08.2019 -
5 Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung - Schulung des Wahlvorstands zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Gericht und Aktenzeichen: LAG Hessen — 16 TaBVGa 159/18 — 20.08.2018 -
6 Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der Vertrauensperson - Rhetorikschulung
Gericht und Aktenzeichen: BAG 7. Senat — 7 ABR 39/14 — 08.06.2016 -
7 Erforderlichkeit der Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einer Schulungs- bzw. Bildungsveranstaltung
Gericht und Aktenzeichen: LAG Sachsen-Anhalt 4. Kammer — 4 TaBV 9/13 — 19.02.2014 -
8 Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Schulungsteilnahme - zweites stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Gericht und Aktenzeichen: LAG Hessen 16. Kammer — 16 TaBVGa 57/13 — 04.04.2013 -
9 Freistellung des 2. stellvertretenden Mitglieds einer Schwerbehindertenvertretung für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung - Heranziehung zur Erledigung bestimmter Aufgaben - einstweilige Verfügung
Gericht und Aktenzeichen: ArbG Frankfurt 24. Kammer — 24 BVGa 775/11 — 22.09.2011 -
10 Einstweiliges Verfügungsverfahren - Erforderlichkeit der Teilnahme eines Wahlvorstandsmitgliedes zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung an einer Schulung
Gericht und Aktenzeichen: ArbG Cottbus — 4 BVGa 7/10 — 27.09.2010 -
11 Rechtsweg bei Freistellungsbegehren der Vertrauensperson
Gericht und Aktenzeichen: LAG Sachsen 2. Kammer — 2 TaBV 23/09 — 13.04.2010 -
12 Einstweiliger Rechtsschutz - Erforderlichkeit einer Schulung der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung - Freistellungsanspruch
Gericht und Aktenzeichen: LAG Hessen 9. Kammer — 9 TaBVGa 229/09 — 14.01.2010 -
13 Strittige Freistellung einer Vertrauensperson für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung - Zulässige Verfahrensart
Gericht und Aktenzeichen: LAG Sachsen — 2 TaBVGa 4/09 — 02.10.2009 -
14 Kostenübernahme für Teilnahme an der Schulungsmaßnahme mit dem Inhalt "Die Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung"
Gericht und Aktenzeichen: LAG Düsseldorf 17. Kammer — 17 Sa 430/09 — 11.08.2009 -
15 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung - Schulung im letzten Jahr der Amtszeit - Erforderlichkeit trotz langjährigem Erfahrungswissens - Beurteilungsspielraum des Betriebsrats - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Gericht und Aktenzeichen: LAG Hamm 10. Kammer — 10 TaBV 201/05 — 03.11.2006 -
16 Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an einer Schulung zum Entgeltrahmenabkommen
Gericht und Aktenzeichen: LAG Hessen — 9 TaBV 57/06 — 12.10.2006 -
17 Schulungsveranstaltung für Schwerbehindertenvertrauensperson
Gericht und Aktenzeichen: ArbG Hamburg 4. Kammer — 4 Ca 320/03 — 06.11.2003 -
18 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben - Förderung einer technische Arbeitshilfe für eine Schwerbehindertenvertretung
Gericht und Aktenzeichen: VG Schleswig — 15 A 23/02 — 27.11.2002 -
19 Freistellung der Schwerbehindertenvertretung zur Schulungsteilnahme
Gericht und Aktenzeichen: LAG Köln 6. Kammer — 6 Tabv 34/01 — 05.07.2001 -
20 Freistellung der Vertrauensperson für Schulungsveranstaltung
Gericht und Aktenzeichen: VGH München 18. Senat — 18 PC 99.1849 — 30.06.1999 -
21 Teilnahme an einer Schulung der Hauptfürsorgestelle
Gericht und Aktenzeichen: VG Ansbach 12. Kammer — AN 12 K 97.02199 — 17.03.1999 -
22 Schulungsanspruch
Gericht und Aktenzeichen: VG Ansbach — 12 K 97.02199 — 17.03.1999 -
23 Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung - Schwerbehindertenvertretung
Gericht und Aktenzeichen: ArbG Dortmund 1. Kammer — 1 Ca 4482/94 — 31.03.1995 -
24 Kostenübernahme bei Schulungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretung
Gericht und Aktenzeichen: VG München — M 14 P 89.3225 — 22.03.1993 -
25 Schulung der Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit im Sinne von § 26 Abs 4 SchwbG
Gericht und Aktenzeichen: ArbG Solingen 3. Kammer — 3 Ca 1663/91 — 28.10.1992 -
26 Schulungsveranstaltung für Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit eines Aufbauseminars
Gericht und Aktenzeichen: LAG Berlin — 4 Sa 14/88 — 19.05.1988 -
27 Keine Verpflichtung der Arbeitgeber die Kosten einer nicht durch die Hauptfürsorgestelle durchgeführte Schulungsveranstaltung für Vertrauensmänner zu übernehmen
Gericht und Aktenzeichen: LAG Düsseldorf 22. Kammer — GZ 22 Sa 39/81 — 01.04.1981 -
28 Zur Frage der Notwendigkeit von Schulungs- und Bildungskosten eines Vertrauensmannes der Schwerbehinderten
Gericht und Aktenzeichen: ArbG — 2 Ca 889/77 — 20.12.1977