Schulungsbedarf der SBV ⁠/​ Teilnahmerecht an Seminaren ⁠/​ Seminarkosten

Entscheidungen, in denen um die Freistellung der Mitglieder der SBV für die Teilnahme an Schulungen oder um die Übernahme der Kosten der Weiterbildungsseminare gestritten wurde.

Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen befreit, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) erforderlich sind. Die entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.

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