Beteiligung der SBV an Bewerbungsverfahren

In diesen Entscheidungen geht es um die Mitwirkungsrechte der SBV bei Bewerbungen von schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen.

Das Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung (SBV) umfasst die Teilnahme an Personalauswahlverfahren, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Stelle bewirbt. Das Beteiligungsrecht erstreckt sich auf die Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen und die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.

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