Anhörung / Beteiligung / Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung
In diesen Entscheidungen geht es um Verletzungen der Anhörungs- bzw. Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung sortiert nach Aufgabenbereichen.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV) in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Er/Sie hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Eine unterlassene Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen.
- Gesetze
- Ausgewählte Leitsatzurteile (25)
- Alle Entscheidungen zur Anhörung und Beteiligung der SBV (194)
Unterthemen zu Anhörung / Beteiligung / Mitwirkung der SBV
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Beteiligung der SBV an Beförderungsverfahren
Entscheidungen zu den Mitwirkungsrechten der SBV an Beförderungen von schwerbehinderten / gleichgestellten Beschäftigten im öffentlichen Dienst. -
Beteiligung der SBV an Bewerbungsverfahren
Entscheidungen zu den Beteiligungsrechten der SBV bei Bewerbungen von schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen. -
Beteiligung der SBV an Disziplinarverfahren
Entscheidungen, bei denen um die Beteiligungspflicht der Schwerbehindertenvertretung an Disziplinarverfahren gestritten wurde. -
Beteilung der SBV bei dienstlichen Beurteilungen
Entscheidungen zu den Beteiligungsrechten der SBV bei dienstlichen Beurteilungen von schwerbehinderten Beschäftigten im öffentlichen Dienst. -
Beteiligung der SBV bei Kündigungen oder Entlassungen
Entscheidungen, in denen die Beteiligung der SBV bei Kündigungen oder Entlassungen von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten thematisiert wird. -
Beteiligung der SBV an Versetzungs- oder Umsetzungsverfahren
Entscheidungen zur Beteiligung der SBV bei der Versetzung bzw. Umsetzung von schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten. -
Beteiligung der SBV an Zurruhesetzungsverfahren
In diesen Entscheidungen ist die Beteiligung der SBV an Zurruhesetzungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit umstritten.