Rechte und Pflichten der SBV

Entscheidungen, in denen um die Rechte und Pflichten von Vertrauenspersonen gestritten wurde.

Die Vertrauenspersonen dürfen bei der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder benachteiligt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Sie besitzen  die gleiche persönliche Rechtsstellung in Bezug auf den Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie die Mitglieder des Betriebs- oder Personalrats. Die SBV hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Die durch die Tätigkeit entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.

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