Haupt- ⁠/​ Bezirks- ⁠/​ Konzern- ⁠/​ Gesamt-Schwerbehindertenvertretung

Entscheidungen zu den Belangen der Haupt- / Berzirks- / Konzern- und Gesamt-Schwerbehindertenvertretungen.

Neben den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben oder Dienststellen sind gemäß § 180 SGB IX auch Schwerbehindertenvertretungen mit jeweils mindestens einem stellvertretenden Mitglied als Stufenvertretungen vorgesehen. Dies gilt, sofern entsprechende Betriebs-, Richter- oder Personalräte (Gesamtbetriebs- oder -personalrat, Konzernbetriebsrat- oder -personalrat, Bezirks- oder Hauptrichterrat) errichtet sind.

Die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eines Arbeitgebers/einer Arbeitgeberin oder eines Geschäftsbereichs mehrerer Dienststellen wählen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Die Gesamtschwerbehindertenvertretungen wiederum wählen eine Konzernschwerbehindertenvertretung für mehrere Unternehmen eines Konzerns, die Bezirksschwerbehindertenvertretung werden bei Mittelbehörden mit mehreren nachgeordneten Dienststellen und die Hauptschwerbehindertenvertretung bei den obersten Dienstbehörden gewählt.

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