Pflichten privater Betriebe bei der Personalauswahl

Entscheidungen zur Personalauswahl und Stellenbesetzung privater Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, z. B. Entschädigungsklagen abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber, die Benachteiligungen aufgrund der (Schwer)Behinderung vermuteten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben bei der Stellenbewerbung und -besetzung zu beachten, mit dem Ziel, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen vor Benachteiligung zu schützen und ihre Beschäftigung zu fördern. Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört neben der Prüfpflicht, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt werden können, auch die Meldung freier Arbeitsplätze bei der Agentur für Arbeit. Zusätzlich sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten und anzuhören, sobald sich eine schwerbehinderte oder gleichgestellte Person auf eine Arbeitsstelle beworben hat. Für Menschen mit Behinderungen gilt im Bewerbungsverfahren das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 1 AGG).

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