Urteil
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

8 AZR 37/11


Urteil vom:

15.03.2012


Grundlage:

Leitsätze:

1. Die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG beginnt im Falle einer erfolglosen Bewerbung grundsätzlich mit dem Zugang der Ablehnung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt, ab dem der Bewerber Kenntnis von seiner Benachteiligung erlangt.

2. Unter Zugrundelegung dieser Auslegung verstößt § 15 Abs. 4 AGG nicht gegen Europarecht.

Hinweis:

Die Richtlinie 2000/78/EG finden Sie im Internet unter:
Homepage: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qi...

Rechtsweg:

LAG Düsseldorf Urteil vom 13. Oktober 2010 - 7 Sa 916/10

Quelle:

Bundesarbeitsgericht

Leitsätze:

1. Die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG beginnt im Falle einer erfolglosen Bewerbung grundsätzlich mit dem Zugang der Ablehnung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt, ab dem der Bewerber Kenntnis von seiner Benachteiligung erlangt.

2. Unter Zugrundelegung dieser Auslegung verstößt § 15 Abs. 4 AGG nicht gegen Europarecht.

Referenznummer:

R/R5206


Informationsstand: 09.08.2012