Gesetz
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897),
geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 02.12.2006 (BGBl. I S. 2742).
geändert durch Art. 15 Abs. 66 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160),
geändert durch Art. 8 des SEPA-Begleitgesetzes vom 03.04.2013 (BGBl. I S. 610),
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 27. Mai 2022 (BGBl. I. S. 768)
zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)
INHALTSÜBERSICHT:
Abschnitt 1:
Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2:
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1:
Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2:
Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3:
Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4:
Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaften in Vereinigungen
Abschnitt 3:
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21 Ansprüche
Abschnitt 4:
Rechtsschutz
§ 22 Beweislast
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 5:
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
§ 26a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26b Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26c Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
§ 26d Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26e Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26g Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
§ 26h Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26i Berufsbeschränkung
§ 27 Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 28 Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
§ 29 Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Abschnitt 7:
Schlussvorschriften
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinien:
- 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22),
- 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16),
- 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 269 S. 15) und
- 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. EU Nr. L 373 S. 37).
Informationen über dieses Gesetz
Stand:
22.12.2023
Hinweis:
Die Richtlinie 2000/43/EG finden Sie im Internet unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=140620304...
Die Richtlinie 2000/78/EG finden Sie im Internet unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=140620079...
Die Richtlinie 2002/73/EG finden Sie im Internet unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=140620513...
Die Richtlinie 2004/113/EG finden Sie im Internet unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=140620519...
Eine Gesamtausgabe des AGG zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html
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Schlagworte:
Referenznummer:
R/RAGG00