Leitsatz:
1. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, und für den ein geeigneter Arbeitsplatz weder zur Verfügung steht, noch eingerichtet werden kann, hat keinen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung.
Orientierungssatz:
1. Revision ist unter dem Aktenzeichen
5 AZR 437/91 eingelegt worden.
Rechtszug:
vorgehend
ArbG Bielefeld 1990-05-30 2 Ca 332/90