Urteil
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Beschäftigung und Vergütung

Gericht:

LAG Hamm 9. Kammer


Aktenzeichen:

9 Sa 1167/90


Urteil vom:

17.04.1991


Grundlage:

Leitsatz:

1. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, und für den ein geeigneter Arbeitsplatz weder zur Verfügung steht, noch eingerichtet werden kann, hat keinen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung.

Orientierungssatz:

1. Revision ist unter dem Aktenzeichen 5 AZR 437/91 eingelegt worden.

Rechtszug:

vorgehend ArbG Bielefeld 1990-05-30 2 Ca 332/90

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Leitsatz:

1. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, und für den ein geeigneter Arbeitsplatz weder zur Verfügung steht, noch eingerichtet werden kann, hat keinen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung.


Orientierungssatz:

1. Revision ist unter dem Aktenzeichen 5 AZR 437/91 eingelegt worden.

Rechtszug:
vorgehend ArbG Bielefeld 1990-05-30 2 Ca 332/90

Referenznummer:

KARE380620438


Informationsstand: 09.03.1992