Gesetz
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG

Abschnitt 2 Anforderungen an die Barrierefreiheit

BFSG § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen

Bei Produkten und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/82 oder Teilen davon entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese von den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/82 oder Teilen dieser technischen Spezifikationen abgedeckt sind.

Stand:

28.06.2025

Quelle:

Bundesgesetzblatt

Referenznummer:

R/RBFSG05