Fürsorgepflicht

Entscheidungen zur besonderen Fürsorgepflicht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Die besondere Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen ergibt sich aus § 164 SGB IX. Sie umfasst u. a. das Recht der behinderten Beschäftigten auf behinderungsgerechte Beschäftigung und eine Tätigkeit, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einsetzen und erweitern können sowie die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Betriebsstätte.

Urteile (202)