Urteil
Darf ein Arbeitnehmer bei der Einstellung seine Schwerbehinderteneigenschaft verschweigen

Gericht:

LAG München


Aktenzeichen:

9 Sa 452/82


Urteil vom:

22.12.1982


Grundlage:

  • BGB § 611 |
  • SchwbG § 2 Fassung 1979-10-08 |
  • BGB § 123 Abs 1

Leitsatz:

1. Ohne Beschränkung auf die Einsetzbarkeit am künftigen Arbeitsplatz ist die Frage nach der Gleichstellung oder der Schwerbehinderung an einen Arbeitsplatzbewerber nicht zulässig. Wenn der Bewerber die generelle Frage nach der Gleichstellung oder der Schwerbehinderung verneint, obwohl es der Fall ist, so ist dies keine arglistige Täuschung.

Referenznummer:

KARE165410302


Informationsstand: 01.01.1990