Fragerecht & Offenbarungspflicht

Entscheidungen, in denen um das Fragerecht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und die Offenbarungspflicht der Beschäftigten gestritten wurde.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben ein berechtigtes Interesse daran, sich umfassend über einen Beschäftigten/eine Beschäftigte oder einen Bewerber/eine Bewerberin zu informieren. Demgegenüber steht das Interesse der beschäftigten oder sich bewerbenden Personen an der Wahrung der eigenen Persönlichkeitsrechte. Bei der Beurteilung, ob die Frage eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgeberin berechtigt ist oder nicht, müssen diese beiden Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die Frage nach einer Schwerbehinderung ohne konkreten Bezug zur Tätigkeit kann eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung darstellen und Entschädigungsansprüche begründen. Auf der anderen Seite besteht für Beschäftigte und Bewerberinnen und Bewerber auch keine Pflicht zur Offenbarung ihrer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, sofern sich hierdurch keine Einschränkungen im Arbeitsverhältnis ergeben.

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