Rechte und Pflichten

Bei der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen müssen Betriebe eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben beachten. Hierzu gehören z. B. die Pflicht zur behinderungsgerechten Beschäftigung und die Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX. Auch im Bewerbungsverfahren müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachtet werden, wie z. B. die Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch und die Unterrichtungs- und Beteiligungspflicht der Schwerbehindertenvertretung.

In dieser Kategorie finden Sie Entscheidungen, in denen um (vermeintliche und tatsächliche) Pflichtverletzungen der privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung und Bewerbung von Menschen mit Behinderungen gestritten wurde.