Rechte und Pflichten
Bei der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen müssen Betriebe eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben beachten. Hierzu gehören z. B. die Pflicht zur behinderungsgerechten Beschäftigung und die Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX. Auch im Bewerbungsverfahren müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachtet werden, wie z. B. die Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch und die Unterrichtungs- und Beteiligungspflicht der Schwerbehindertenvertretung.
In dieser Kategorie finden Sie Entscheidungen, in denen um (vermeintliche und tatsächliche) Pflichtverletzungen der privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung und Bewerbung von Menschen mit Behinderungen gestritten wurde.
- SGB IX zu Pflichten der Betriebe
- Literatur zu Pflichten der Betriebe (354)
- Alle Entscheidungen zu Rechte & Pflichten (526)
Unterthemen zu Rechte & Pflichten
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Pflichten im Stellenbesetzungsverfahren
Entscheidungen zum Thema Personalauswahl und Stellenbesetzungsverfahren und den damit verbundenen Pflichten öffentlicher und privater Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. -
Fragerecht und Offenbarungspflicht
Entscheidungen zum Thema Fragerecht und Offenbarungspflicht in Bezug auf gesundheitliche Beeinträchtigungen oder anerkannte Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen. -
Fürsorgepflicht
Entscheidungen zur besonderen Fürsorgepflicht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. -
Direktions- und Weisungsrecht
Entscheidungen zum Direktions- und Weisungsrecht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. -
Pflicht zur behinderungsgerechten Beschäftigung
Entscheidungen zur Pflicht der Betriebe zur leidensgerechten Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten nach § 164 Absatz 3, 4 und 5 SGB IX . -
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
Entscheidungen zur Beschäftigungspflicht nach § 154 ff. SGB IX und zu der Höhe und Berechnung der Ausgleichsabgabe.