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Gesetz
Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV

VersMedV § 1 Zweck der Verordnung

Diese Verordnung regelt die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen im Sinne des § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes, für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach § 1 Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes, die Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes und das Verfahren für deren Ermittlung und Fortentwicklung.

Informationen über dieses Gesetz

Stand:

12.12.2019

Quelle:

Bundesgesetzblatt

Hinweis:

Eine Gesamtausgabe der Versorgungsmedizin-Verordnung zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html

Referenznummer:

R/RVMV001