Urteil
Vererblichkeit nicht vermögenswerter Rechte

Gericht:

BSG 9. Senat


Aktenzeichen:

9 RVs 4/89


Urteil vom:

06.12.1989


Grundlage:

Leitsatz:

1. Der Anspruch auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und sonstiger gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nach dem SchwbG erlischt mit dem Tode des Berechtigten.

Orientierungssatz:

Vererblichkeit nicht vermögenswerter Rechte:
1. Ein Anspruch auf Feststellung gesundheitlicher Merkmale nach dem SchwbG erlischt mit dem Tod des Anspruchsinhabers und kann weder durch Erbrecht noch durch sozialrechtliche Sondervorschriften auf eine andere Person übergehen.

Rechtszug:

vorgehend SG Saarbrücken 1987-06-16 S 18 Vs 34/87
vorgehend LSG Saarbrücken 1988-05-26 L 1 Vs 38/87

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE004603414


Informationsstand: 01.01.1990