Leitsatz:
1. Bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten ist nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung, sondern im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend.
Fundstelle:
ZfSH/SGB 1993, 256 (L)
Passivzitierung
Rechtszug:
vorgehend VGH München 1991-01-14 12 B 90.1229
vorgehend VG Bayreuth 1990-02-06 B 3 K 88.535