Urteil
Aids als Berufskrankheit

Gericht:

BSG


Aktenzeichen:

2 RU 15/97


Urteil vom:

18.11.1997


Die Aidserkrankung einer Ärztin, die häufig HIV-infizierte Patienten behandelte, gilt als Berufskrankheit.

So entschied das Bundessozialgericht und gab der Klage einer Ärztin statt, die vom Träger der Klinik (einem Bundesland) eine Unfallversicherungsrente forderte. Die Richter betonten jedoch, daß es sich um einen Einzelfall handele und aus dem Urteil keine allgemeinen Grundsätze abgeleitet werden könnten.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Ratgeber Recht Online

Referenznummer:

R/R2078


Informationsstand: 18.03.2005