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BVerwG
2 C 72.85 | 2 C 72/85
25.02.1988
Bei der Beurteilung schwerbehinderter Beamter sind gemäß § 13 Abs. 3 Bundeslaufbahnverordnung nur behinderungsbedingte quantitative Leistungsminderung, nicht aber qualitative Leistungsmängel zu berücksichtigen.
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht, LASV Brandenburg, 2. Aufl., 2003
R/R1994
Informationsstand: 13.08.2004