Zustimmungserfordernis

In diesen Entscheidungen wird die Wirksamkeit der Kündigungen bestritten, weil die Betriebe und Dienststellen vermeintlich gegen ihre Pflicht zur Einholung einer Zustimmung zur Kündigung eines oder einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten beim Integrations-/Inklusionsamt verstoßen haben.

Häufig werden Kündigungen unwirksam, weil Betriebe nicht die vorherige Zustimmung des Integrations-/Inklusionsamtes zu einer Kündigung eingeholt haben, da sie dies nicht für erforderlich hielten. Häufiger Grund hierfür ist die Unkenntnis der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen über den besonderen Kündigungsschutz ihrer Beschäftigten. Auch die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer auflösenden Bedingung, wie die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, kann ein Zustimmungserfordernis des Integrations-/Inklusionsamtes begründen.

Urteile (119)