Urteil
Kündigung eins Schwerbehinderten - Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

Gericht:

ArbG Lüneburg 2. Kammer


Aktenzeichen:

2 Ca 726/00


Urteil vom:

18.05.2000


Leitsatz:

Ein Arbeitgeber, der die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten wegen behaupteter betriebsbedingter Gründe erhalten hat, kann die Kündigung im Kündigungsschutzprozeß nicht nunmehr auf personenbedingte Gründe stützen. Bei einem Austausch (Wechsel) der Kündigungsgründe bedarf es vielmehr einer erneuten Zustimmung der Hauptfürsorgestelle als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung eines Schwerbehinderten.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE600002269


Informationsstand: 09.03.2001