Leitsatz:
1. Im Streit um die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten ist grundsätzlich maßgebend der historische Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und nicht die Sach- und Rechtslage bei Erlaß des Widerspruchsbescheides.
Rechtszug:
vorgehend
VG Köln 1987-11-20 21 K 6281/86
nachgehend
BVerwG 1991-03-07 5 B 114/89