Zustimmungsverfahren Integrations-/Inklusionsamt
In diesen Entscheidungen ist die Wirksamkeit der Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen nach dem SGB IX umstritten.
Im Zustimmungsverfahren prüft das Integrations-/Inklusionsamt den Hintergrund der Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten und wirkt auf den Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses, ggf. durch Unterstützungsmaßnahmen und Förderleistungen hin. Insbesondere im Falle von betriebsbedingten Kündigungsgründen muss das Integrations-/Inklusionsamt die Zustimmung zur Kündigung erteilen.
Gekündigte Beschäftigte können zweifelhafte Zustimmungsentscheidungen von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen. Eine gerichtlich festgestellte fehlerhafte Zustimmung zur Kündigung führt bei arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozessen zur Unwirksamkeit der Kündigung.