Urteil
Fristlose Kündigung - Anhörung des Personalrats

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

2 AZR 626/93


Urteil vom:

18.05.1994


Leitsatz:

Hat der Arbeitgeber vor Einschaltung der Hauptfürsorgestelle den Personalrat zur fristlosen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers angehört, so ist bei unverändertem Sachverhalt eine erneute Personalratsanhörung auch dann nicht erforderlich, wenn die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle erst nach einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren erteilt wird.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

ZB 03/1995

Referenznummer:

R/R0259


Informationsstand: 06.10.1995