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BAG
2 AZR 332/91
16.10.1991
Die ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten kann wirksam erst nach Zustellung des Zustimmungsbescheides der Hauptfürsorgestelle an den Arbeitgeber erklärt werden (s. auch Urteil des Senats vom 15. November 1920 - 2 AZR 255/90 - AP Nr. 1 zu § 21 SchwbG 1986).
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht, LASV Brandenburg, 2. Aufl., 2003
R/R1983
Informationsstand: 12.08.2004