Urteil
Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und Kenntnissen

Gericht:

BAG 2. Senat


Aktenzeichen:

2 AZR 289/63


Urteil vom:

23.01.1964


Grundlage:

Leitsatz:

1. Die Pflicht des Arbeitgebers, schwerbeschädigte Arbeitnehmer so zu beschäftigen, daß diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, bedeutet nicht, daß dabei auch Neigungen und Wünsche der Arbeitnehmer unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Fundstelle:

AP Nr 2 zu § 12 SchwBeschG
BArbBl 1964, 812
Gewerkschafter 1964, 440
AR-Blattei Schwerbeschädigte Entsch 15
WA 1964, 69
BetrR 1964, 201
RiA 1964, 155
DB 1964, 482
ArbuR 1964, 87
A AP Nr 2 zu § 12 SchwBeschG Schnorr von Carolsfeld
B BArbBl 1964, 812 Wlotzke

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE021930002


Informationsstand: 01.03.1993