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BAG
2 AZR 118/89
06.09.1989
Bei einer wegen Krankheit beabsichtigten Kündigung ist es von erheblicher Bedeutung, ob die Krankheit des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist.
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht, LASV Brandenburg, 2. Aufl., 2003
R/R1965
Informationsstand: 12.07.2004