Urteil
Auswirkung der Fristen des Paragraph 18 SchwbG auf das Verfahren nach Paragraph 103 BetrVG - Kündigung eines schwerbehinderten Betriebsratsmitgliedes

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

2 ABR 6/86


Urteil vom:

22.01.1987


Grundlage:

Leitsatz:

Verweigert der Betriebsrat bei einem Schwerbehinderten, der zugleich Betriebsratsmitglied ist, die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung, so ist das Beschlußverfahren auf Ersetzung der Zustimmung in entsprechender Anwendung von § 18 Abs 6 SchwbG unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung durch die Hauptfürsorgestelle oder nach Eintritt der Zustimmungsfiktion des § 18 Abs 3 SchwbG einzuleiten.

Rechtszug:

vorgehend LArbG Berlin 1985-09-17 3 TaBV 10/85
vorgehend ArbG Berlin 1985-06-14 2 BV 8/85

Referenznummer:

KARE311450803


Informationsstand: 01.01.1990