Urteil
Kontrollrecht des Betriebsrats

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

1 ABR 75/98


Urteil vom:

19.10.1999


Verwendet der Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern Formulararbeitsverträge, die mit dem Betriebsrat abgestimmt sind und alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben enthalten, dann hat der Betriebsrat keinen Anspruch, vom Arbeitgeber die Vorlage der ausgefüllten Arbeitsverträge zu verlangen, um überprüfen zu können, ob die nach dem Nachweisgesetz notwendigen Angaben auch tatsächlich gemacht wurden.
Nach der Entscheidung des BAG vom 19. Oktober 1999 bedarf es bei der Verwendung derartiger Formulararbeitsverträge zusätzlicher Anhaltspunkte dafür, dass die Vorlage der einzelnen Verträge erforderlich ist, um die Einhaltung des Nachweisgesetzes durch den Betriebsrat zu überwachen. Es gibt somit kein unbegrenztes Kontrollrecht des Betriebsrats.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Sozialrecht + Praxis 05/2000


Referenznummer:

R/R1414


Informationsstand: 01.09.2000