Urteil
Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten Behördenangestellten

Gericht:

BVerwG 5. Senat


Aktenzeichen:

V C 62.64 | 5 C 62.64


Urteil vom:

12.01.1966


Grundlage:

  • SchwbG § 18 Abs 2 Buchst a Fassung 1961-08-14

Leitsatz:

1. Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten Behördenangestellten.

Orientierungssatz:

1. Angemessen ist ein anderer Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeiten den Fähigkeiten, den durch die Beschädigung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbeschädigten entspricht.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

BWRE029978309


Informationsstand: 01.01.1990