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Urteil
Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen - Kündigung - Altersteilzeitvertrag

Gericht:

ArbG Stuttgart 11. Kammer


Aktenzeichen:

11 Ca 3737/18


Urteil vom:

14.03.2019


Grundlage:

  • BGB § 626 Abs. 1 |
  • BGB § 242

Leitsätze:

1. Grobe Beleidigungen in Form ausländerfeindlicher/rassistischer Äußerungen sowohl in verbaler Form als auch im Rahmen eines WhatsApp-Verkehrs können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht einer entsprechenden Kündigung auch bei kurz zuvor abgeschlossenem Altersteilzeitvertrag nicht zwingend entgegen.

3. Im Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zeitlich kurz vor Ausspruch der Kündigung ist jedenfalls dann, wenn keine abschließende Kenntnis des Kündigungsberechtigten über die Kündigungstatsachen bestand, auch kein Kündigungsverzicht zu sehen.

Rechtsweg:

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2019 - 3 Sa 30/19

Quelle:

?

Leitsätze:

1. Grobe Beleidigungen in Form ausländerfeindlicher/rassistischer Äußerungen sowohl in verbaler Form als auch im Rahmen eines WhatsApp-Verkehrs können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht einer entsprechenden Kündigung auch bei kurz zuvor abgeschlossenem Altersteilzeitvertrag nicht zwingend entgegen.

3. Im Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zeitlich kurz vor Ausspruch der Kündigung ist jedenfalls dann, wenn keine abschließende Kenntnis des Kündigungsberechtigten über die Kündigungstatsachen bestand, auch kein Kündigungsverzicht zu sehen.

Referenznummer:

R/R8426


Informationsstand: 01.10.2020